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EU Komission kritisiert Deutschtest bei Ehegattennachzug
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Seite 1 von 1
Re: EU Komission kritisiert Deutschtest bei Ehegattennachzug
Also ich bin nicht für die Abschaffung des Sprachtests. Finde ich nämlich gut, dass man gewisse Kentnisse mitbringen sollte.
ABER ich bin dafür, dass das für alle Menschen gilt, die nach Deutschland einwandern. Denn so wie es jetzt läuft ist es wirklich eine "Rassenpolitik"!
LG Lu
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ABER ich bin dafür, dass das für alle Menschen gilt, die nach Deutschland einwandern. Denn so wie es jetzt läuft ist es wirklich eine "Rassenpolitik"!
LG Lu
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EU Komission kritisiert Deutschtest bei Ehegattennachzug
Vielleicht ändert sich ja was...
Stimmt schon, Gleichbehandlung sieht anders aus
"Deutschland verstößt mit seinen Sprachtests beim Ehegattennachzug gegen EU-Recht. Dieser Auffassung ist die EU-Kommission und hat deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linken hervor, die der taz vorliegt.
Seit August 2007 bekommen nachziehende Ehegatten nur noch dann eine deutsche Aufenthaltserlaubnis, wenn sie sich „zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen“ können. Dies muss vor der Abreise durch einen Sprachtest nachgewiesen werden. Betroffen sind von der Regelung vor allem Türken, Russen und Kosovaren. Für EU-Staatsangehörige, US-Amerikaner und Bürger aus vielen anderen Industriestaaten gilt die Deutschpflicht nicht.
(...)"
Der ganze wirklich lesenswerte Artikel hier:
http://taz.de/Huerden-beim-Ehegattennachzug/!119661/
LG
sunny
Stimmt schon, Gleichbehandlung sieht anders aus
"Deutschland verstößt mit seinen Sprachtests beim Ehegattennachzug gegen EU-Recht. Dieser Auffassung ist die EU-Kommission und hat deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linken hervor, die der taz vorliegt.
Seit August 2007 bekommen nachziehende Ehegatten nur noch dann eine deutsche Aufenthaltserlaubnis, wenn sie sich „zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen“ können. Dies muss vor der Abreise durch einen Sprachtest nachgewiesen werden. Betroffen sind von der Regelung vor allem Türken, Russen und Kosovaren. Für EU-Staatsangehörige, US-Amerikaner und Bürger aus vielen anderen Industriestaaten gilt die Deutschpflicht nicht.
(...)"
Der ganze wirklich lesenswerte Artikel hier:
http://taz.de/Huerden-beim-Ehegattennachzug/!119661/
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