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Beitrag von Admin Mo Jul 23, 2012 8:37 pm

Startkapital?

Asyl beantragen und dafür abkassieren????

ohje
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Beitrag von Lulu Mo Jul 23, 2012 8:07 pm

Trient – Trient war gestern Schauplatz einer heftigen Auseinandersetzung zwischen einer Bande von Zentralafrikanern und ihren Gegnern aus Tunesien. Das Resultat: gezückte Messer, Schlägereien, ein verprügelter Polizist und eine Pistole, die auf dem Boden lag.

Insgesamt wurden zwei Menschen ernsthafter verletzt. Einer wurde niedergestochen, der zweite wurde von einer Glasflasche auf dem Kopf getroffen. Zwei Personen wurden verhaftet, einer wegen Beamtenwiderstands, der zweite wegen des Handels mit Drogen.

Zwei Jugendlich sollen sich außerdem in einer Tabaktrafik versteckt haben. Ihnen folgte eine Gruppe von Männern ins Geschäft, die mit Stöcken und Küchenmessern bewaffnet waren.

Rund 20 Männer aus Zentralafrikaner wurden auf die Quästur gebracht. Bei den meisten handelt es sich um Flüchtlinge aus Libyen, die eine reguläre Aufenthaltsgenehmigung besitzen. Das Ergebnis hätte durchaus schlimmer ausfallen können, hätten nicht die Ordnungskräfte eingegriffen.

Quelle: südtirolnews

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Beitrag von Lulu Mo Jul 23, 2012 8:05 pm

Mit einem Startkapital zurück nach Tunesien

1000 Franken pro Erwachsenem, 500 Franken pro Kind: Mit finanziellen Anreizen sollen asylsuchende Tunesier zu einer Rückkehr bewegt werden. Bei Missbrauch könne das Programm rasch gestoppt werden, heisst es beim Bund.

Der Bund will Tunesierinnen und Tunesier, die in der Schweiz um Asyl bitten, mit finanziellen Anreizen zur raschen Rückkehr in die Heimat motivieren. Mitte Juli ist das Programm angelaufen. Ziel ist unter anderem, dem Platzmangel in den Unterkünften abzuhelfen.

Michael Glauser, Sprecher des Bundesamts für Migration (BFM), bestätigte gegenüber der sda einen Bericht der «SonntagsZeitung». Grundsätzlich erhält jede erwachsene Person 1000 Franken und jedes Kind 500 Franken. Ausbezahlt wird das Geld nach der Rückkehr in Tunesien.

Geld und Beratung für Projekte

Mehr Geld kann laut Glauser ausbezahlt werden, wenn Heimkehrer etwas Konkretes vorhaben, etwa die Eröffnung eines Geschäfts. Asylbewerber, für deren Verfahren die Schweiz zuständig ist, erhalten bis zu 4000 Franken. An Asylsuchende, für deren Gesuch ein Dublin-Staat zuständig ist, werden bis 3000 Franken ausbezahlt.

Ausserdem gibt es die Möglichkeit, für Gemeinschaftsprojekte bis zu 15'000 Franken zu erhalten. Zudem werden die Tunesier in der Schweiz und in Tunesien beraten. Angesprochen sind Menschen, deren Verfahren läuft oder noch gar nicht eröffnet worden ist. Keine Rückkehrhilfe erhalten Abgewiesene sowie Personen, die in der Schweiz straffällig geworden sind.

Die zuständigen Stellen in der Schweiz wollen nun beobachten, wie sich die Rückkehrhilfe entwickelt. Sollte es zu Missbräuchen kommen, könne das Programm rasch gestoppt werden, sagte Glauser. Die Rückkehrhilfe sei im Zusammenhang mit der von der Schweiz und Tunesien beabsichtigten Migrationspartnerschaft ausgebaut worden.

Direkte Rückführung in Prüfung

Das BFM prüft zurzeit, ob Dublin-Fälle aus Tunesien künftig direkt ins Heimatland statt ins für ihr Asylgesuch zuständige Vertragsland zurückgeschickt werden können. Gemäss der «SonntagsZeitung» hält die Vereinigung der Kantonalen Migrationsbehörden (VKM) den Vorschlag für prüfenswert.

Die Schweiz könne über den in den Sommerferien eingebrachten Vorschlag nicht selbst entscheiden, sagte BFM-Sprecher Glauser. Die anderen Dublin-Vertragsstaaten, Tunesien und die Kantone müssten sich einverstanden erklären.

In der Schweiz stellen nach wie vor viele Menschen aus Tunesien ein Asylgesuch – 611 waren es von April bis Juni 2012 und 2547 im Jahr 2011. Viele seien auf Arbeitssuche, und praktisch niemand werde als Flüchtling anerkannt, sagte Glauser. Und auch Tunesien habe Interesse daran, dass die Auswanderer ins Land zurückkehrten.

Platzmangel in Unterkünften

Berichte aus Asylunterkünften zeigten zudem, dass der Platzmangel in den Unterkünften zunehmend zum Problem werde. In Bern zum Beispiel prangerten Bewohner einer unterirdischen Zivilschutzanlage «katastrophale Bedingungen» an. Die Anlage sei für 160 Asylsuchende viel zu klein.

In der Waadt beträgt die Belegungsquote in den Unterkünften derzeit 120 Prozent. Angespannt ist die Lage nach Angaben des BFM auch in den Kantonen Aargau, Graubünden und Zürich. Die fünf Bundeszentren sind voll belegt. Das VBS hat Mühe, die verlangten zusätzlichen Unterkünfte bereitzustellen.

Quelle: Baz

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Beitrag von Lulu Do Jul 19, 2012 5:42 pm

So, ich mach jetzt mal ein Thema rein, indem wir die Neuigkeiten aus TN posten können.
So müßen wir nicht immer einen neuen Thread eröffnen.

Tunesiens Ex-Präsident zu lebenslanger Haft verurteilt


Tunis – Der frühere tunesische Präsident Zine al-Abidine Ben Ali ist wegen des Todes von 43 Demonstranten in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Dies entschied ein Militärgericht in der Hauptstadt Tunis am Donnerstag.

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Tunis – Der frühere tunesische Präsident Zine al-Abidine Ben Ali ist wegen des Todes von 43 Demonstranten in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Dies entschied ein Militärgericht in der Hauptstadt Tunis am Donnerstag.

Ben Ali war in dem Verfahren mit rund 40 Getreuen angeklagt. Der frühere Chef der Präsidentengarde, Ali Seriati, erhielt 20 Jahre Haft; den ehemaligen Innenminister Rafik Belhaj Kacem verurteilte das Gericht zu 15 Jahren Haft.

Ben Ali, der seit seinem Sturz Anfang 2011 im Ausland lebt, war bereits in mehreren Prozessen zu langen Haftstrafen verurteilt worden, unter anderem wegen illegaler Bereicherung, Drogenhandels, Korruption und Amtsmissbrauchs. Der langjährige Präsident war am 14. Januar 2011 nach Saudi-Arabien geflohen.

Vorausgegangen waren wochenlange Proteste gegen seine Herrschaft, bei denen mehr als 300 Menschen starben. Tunesien war Ausgangspunkt des Arabischen Frühlings, der die langjährigen Machthaber in Ägypten und Libyen aus ihren Ämtern vertrieb. (SDA)

Bericht aus Blick.ch online

Wieviel Jahre hat er denn nun insgesamt bekommen??

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